Bewilligungspflicht für Wärmepumpen entfällt in vielen Fällen

Ab dem 13. Juni wird die Installation von Wärmepumpen in vielen Fällen einfacher. Denn die baurechtliche Bewilligungspflicht entfällt unter bestimmten Voraussetzungen.

Wer derzeit eine Wärmepumpe errichtet, muss diese bau- oder wasserrechtlich bewilligen lassen. Das ändert sich, wie die Vorarlberger Landesregierung am 9. Juni 2026 beschlossen hat. Werden bestimmte Kriterien in Bezug auf Aufstellungsort und Schall erfüllt, dürfen Wärmepumpen als freie Bauvorhaben ohne Bewilligung ausgeführt werden.

Welche Kriterien das sind und wie sich das auf Ihr Projekt auswirkt, erfahren Sie an dieser Stelle, sobald die Verordnung im Detail veröffentlicht ist.

veröffentlicht 10.06.2026