Energieeffizienz-Richtlinie EED III bringt Pflichten auch für Mittlere Betriebe
Mittels EED 3 Richtlinie will die EU ihren Primärenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 40,5 % gegenüber dem Referenzszenario von 2007 senken. Das soll Energieabhängigkeit von zweifelhaften Staaten reduzieren und unsere Wirtschaft resilienter machen. Bei uns wird die Richtlinie in naher Zukunft in nationales österreichisches Recht umgesetzt.

Die größte Änderung, welche auf Betriebe zukommt, ist, dass nun nicht mehr die Unternehmensgröße (gemessen an Mitarbeitenden und Umsatz) über eine Verpflichtung entscheidet, sondern der tatsächliche Energieverbrauch. Damit können auch kleinere und mittlere Betriebe erstmals verpflichtet sein.
Wer ist betroffen? Der Energieverbrauch entscheidet!
- Betriebe mit mehr als 10 TJ Energieverbrauch pro Jahr (im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre) - umgerechnet sind das 2,78 GWh/Jahr - müssen:
- Alle Verbräuche zählen: Stromverbrauch, PV-Eigenverbrauch, Heizung, Warmwasser, Prozessenergie, Fuhrpark etc.
- Ein Energieaudit (z.B. nach ISO 16.247) durchführen. Die Pflicht gilt ab Oktober 2026. Das Audit muss alle 4 Jahre wiederholt werden.
- Den Originaltext der EU gibt es hier zum Nachlesen (siehe Artikel 11).
- Betriebe mit mehr als 85 TJ Energieverbrauch pro Jahr (im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre) - umgerechnet sind das 23,6 GWh/Jahr
- Alle Verbräuche zählen: Stromverbrauch, PV-Eigenverbrauch, Heizung, Warmwasser, Prozessenergie, Fuhrpark etc.
- Diese Betriebe müssen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem, z. B. ISO 50.001 einführen. Die Verpflichtung gilt ab Oktober 2027.
Was gilt zusätzlich?
Das Management des Unternehmens wird in die Pflicht genommen. Energieeffizienz wird explizit als strategische Managementaufgabe definiert. Künftig gilt für alle Investitionsentscheidungen der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle".
Energieeffizienzmaßnahmen sind vor dem Ausbau von geplanten Erzeugungskapazitäten zu prüfen und zu dokumentieren. Unternehmen müssen Investitionskosten, Einsparpotentiale und Amortisationszeiten dokumentieren. Und die Auditdokumente sind an die Energieeffizienz-Monitoringstelle der E-Control zu übermitteln.
Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Betrieb betroffen ist
Prüfen Sie mit einem Tool, ob Ihr Betrieb eine der Grenzen überschreitet. Diese drei Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
- Zum Beispiel mit dem kostenlosen Selbstanalysetool www.ekart.at, mit dem Sie eine einfache Darstellung Ihrer Energieverbräuche erhalten. Gleichzeitig wählen sie ihre Branche aus und vergleichen sich anonym mit ihrem Mitbewerb im Wärme- und Stromverbrauch pro Mitarbeiter und pro m2. Liegen Sie ihm grünen Bereich, dann ist alles OK. Im roten Bereich verlieren sie monatlich unnötig Geld.
- Rechnen Sie selber mit Richtwerten aus dem Internet. Ein Beispiel:
100.000 kWh Strom à 100.000 kWh
100.000 m3 Erdgas à 1.000.000 kWh
1.000 srm Hackschnitzel à 1.000.000 kWh
100.000 l Diesel à 1.000.000 kWh
In Summe ergibt das 3.100.000 kWh = 3,1 GWh im aktuellen Jahr. Anschließend wiederholen Sie diese Berechnung für die weiteren Jahre und bilden dann den Durschnitt über drei Jahre. - Verwenden Sie das Excelfile „EED3-QuickCheck für Betriebe“ vom Energieinstitut Vorarlberg. Ein paar Verbräuche sind als Beispiel bereits eingetragen. Ihr Ergebnis steht im Feld X45. Download hier.
Achtung: Was die PV-Anlage erzeugt, zählt nicht zu Ihrem Verbrauch. Denn vielleicht speisen Sie 90% davon ins Netz ein. Es zählt nur die direkte Eigennutzung und die Entnahme aus Ihrer Batterie. Ganz nebenbei zur Information berechnet das Excel auch Ihren CO2 Ausstoß und die Kosten die daraus entstehen.
Energieauditor*in finden und mit der Umsetzung starten
Energie-Auditorinnen und Auditoren zur Unterstützung bei der Umsetzung, sind auf der Seite der e-Control unter „Veröffentlichungen“ gelistet: https://www.energieeffizienzmonitoring.at.
Starten Sie so zügig wie möglich mit der Umsetzung, denn die Verpflichtung gilt auch dann, wenn die österreichischen Gesetze dazu noch nicht erlassen sind. Das wird demnächst geschehen und dann möchten viele gleichzeitig eine Auditorin oder einen Auditor verpflichten. Bedenken Sie in jedem Fall: in einem Audit werden Einsparpotentiale identifiziert, welche dann direkt Ihre Energiekosten senken.
| System | Fokus | Besonderheit |
|---|---|---|
| ISO 50.001 | Energie | Speziell auf Energieeffizienz ausgerichtet, geringster Aufwand für reine Energiepflicht |
| ISO 14.001 | Umwelt (inkl. Energie) | Breiter ausgerollt, aber Energieaudit ist zusätzlich nötig |
| EMAS | Umwelt & öffentliche Transparenz | Umfangreichstes System, jährliche Umwelterklärung verpflichtend |
Für die meisten Betriebe, bei denen es primär um die Erfüllung der EED-III-Pflicht geht, ist ISO 50.001 der direkteste Weg. Wer bereits ein ISO 14.001 oder EMAS-System betreibt, kann dieses nutzen, muss aber sicherstellen, dass der Energieplanungsprozess EED-konform integriert ist.
Der genaue Zeitpunkt der Umsetzung der EED III in nationales österreichisches Gesetz ist noch nicht festgelegt, soll aber demnächst erfolgen.