EU-Vorgaben gegen Greenwashing: Was KMU jetzt wissen sollten

Neue EU-Regeln verändern, wie Unternehmen Produkte entwickeln, dokumentieren und bewerben müssen. Für KMUs sind vor allem drei Themen relevant: glaubwürdige Umweltkommunikation, nachhaltigeres Produktdesign und verlässliche Produktdaten.

EmpCo: Umweltversprechen müssen belegbar sein. Kein GreenWashing mehr.


Ab 27. September 2026 gelten strengere Regeln in der Kommunikation mit Verbraucher*innen, wenn sich ein Betrieb über den eigenen ökologischen Status äußert. Allgemeine Aussagen wie „grün“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ sind dann nur zulässig, wenn sie klar, nachvollziehbar und ausreichend belegt sind.
Auch selbst entwickelte Nachhaltigkeitslabels geraten stärker in den Fokus. Unternehmen sollten deshalb schon jetzt ihre Website, Produktverpackungen, Broschüren und Vertriebsunterlagen prüfen: Welche Umweltversprechen machen wir – und können wir sie konkret nachweisen?

EmpCo steht für "Empowering Consumers for the Green Transition". Auf deutsch etwa "Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel".

ESPR: Nachhaltigkeit wird zur Produkteigenschaft


Mit der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) schafft die EU einen Rahmen für verbindliche Anforderungen an Produktgruppen. Je nach Produkt können künftig etwa Lebensdauer, Reparierbarkeit, Rezyklatanteil, Materialeffizienz, Recyclingfähigkeit oder Umweltinformationen relevant werden.
Die Anforderungen werden schrittweise für einzelne Produktgruppen festgelegt. Im Fokus der ersten Arbeitsplanung stehen unter anderem Textilien, Möbel, Reifen sowie Eisen, Stahl und Aluminium. Eine generelle Ausnahme für KMU gibt es nicht.

ESPR steht für "Ecodesign for Sustainable Products Regulation". Auf deutsch Ökodesign-Verordnung genannt.

Digitaler Produktpass: Daten werden zum Wettbewerbsfaktor


Der Digitale Produktpass (DPP) soll die Umsetzung der ESPR unterstützen. Er bündelt produktbezogene Informationen digital und macht sie entlang der Wertschöpfungskette verfügbar – etwa zu Materialien, Herkunft, Reparatur, Wiederverwendung oder Recycling.
Welche Daten verpflichtend werden und ab wann, entscheidet die EU je Produktgruppe. Für Unternehmen bedeutet das: Produkt- und Lieferkettendaten sollten künftig strukturiert, aktuell und eindeutig einem Produkt zuordenbar sein.

Was KMUs jetzt tun können:

  • Umweltclaims prüfen und nur Aussagen verwenden, die belastbar dokumentiert sind.
  • Produktdaten und Lieferanteninformationen systematisch erfassen.
  • Verantwortlichkeiten zwischen Einkauf, Produktentwicklung, Vertrieb und Kommunikation festlegen.
  • Bei neuen Produkten Reparierbarkeit, Materialeinsatz und Kreislauffähigkeit früh mitdenken.
  • Die für die eigene Branche relevanten ESPR-Produktgruppen und Zeitpläne beobachten.

Chance statt reiner Pflicht

Wer Daten, Produktdesign und Nachhaltigkeitskommunikation frühzeitig professionell aufsetzt, reduziert spätere Umstellungskosten. Gleichzeitig entstehen Chancen: mehr Transparenz gegenüber Kund*innen, bessere Zusammenarbeit in der Lieferkette sowie neue Angebote rund um Reparatur, Wiederaufbereitung oder Wiederverwendung.

Weiterführende Links:
Die PPWR (Packaging & Packaging Waste Regulation) tritt am 12. August 2026 in Kraft. Mehr Info
Infos der WKO zu den gesetzlichen Vorgaben für nachhaltiges Wirtschaften finden Sie hier.

veröffentlicht 07.07.2026