Strategie-Check ElWG: Was Vorarlberger KMU jetzt tun müssen

Das neue ElWG (Elektrizitätswirtschaftsgesetz) ändert die Regeln am Strommarkt. Was bedeutet das für dein Unternehmen?

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Die Zeit der starren Pauschaltarife geht zu Ende. Wer seine Lasten nicht aktiv steuert, wird ab 2027 voraussichtlich deutlich mehr für das Netz bezahlen. Das Gesetz gibt Ihnen aber neue Rechte, um als „Aktiver Kunde“ selbst einzugreifen.

Nutzen Sie diese Checkliste, um Ihren Betrieb auf Schiene zu bringen:

1. Ihr neuer Status: Der „Aktive Kunde

  • Das Gesetz gibt dir das Recht, Energie nicht nur zu kaufen, sondern flexibel zu nutzen und zu teilen.
  • Gemeinsame Energienutzung: Ab Oktober 2026 kannst Du Energie im Nahebereich einfacher teilen. Das gilt auch für Großbetriebe bis zu einer Leistungsgrenze von 6 MW.
  • Peer-to-Peer (P2P): Du kannst Strom künftig direkt von einem Erzeuger (z. B. dem Nachbarbetrieb) kaufen oder deinen Überschuss an ihn verkaufen, ohne eine Energiegemeinschaft gründen zu müssen.
  • Daten-Check: Die Nutzung dieser Vorteil erfordert die Viertelstunden-Werte Ihres Smart Meters. Dafür musst Du keine neue Hardware installieren: Die Viertelstunden-Auslesung kann per Mausklick im Webportal Ihres Netzbetreibers aktiviert werden.

2. Die Kostenfalle bei den Netzgebühren

  • Leistungsspitzen kappen: Ab dem 1. Januar 2027 hängen die Netzkosten zu etwa 40 % von der monatlichen Leistungsspitze (kW) ab. Ein hohes gleichzeitiges Einschalten von Maschinen kann die Kosten also massiv steigern.
  • SNAP-Vorteil: Wenn dein Betrieb auf Netzebene 7 angeschlossen ist, kannst Du den Sommer-Nieder-Arbeitspreis nutzen. Von April bis September sind die Netztarife zwischen 10:00 und 16:00 Uhr um 20 % reduziert.
  • Dynamische Tarife: Du hast künftig die Wahlmöglichkeit zwischen fixen und dynamischen Tarifen. Da Börsenstrompreise bei viel Sonne oft sehr niedrig sind, kann sich das Verschieben von Lasten finanziell lohnen.

3. Speicher: Ein Werkzeug gegen die Leistungskomponente

  • Die Preise für Stromspeicher sind stark gefallen, weshalb ein Speicher wirtschaftlich sinnvoll sein kann, um Netzkosten zu optimieren.
  • Peak Shaving: Ein Speicher kann dazu beitragen, teure Leistungsspitzen abzufangen, indem er Energie liefert, wenn der Betrieb kurzzeitig ein Maximum an Strom benötigt.

4. Eigenversorgung & Netzzugang

  • Teil-Einspeisung: Wenn für eine Volleinspeisung die Kapazität fehlt, hast Du künftig ein Recht auf einen „flexiblen Netzzugang“. Das bedeutet: Anlage sofort in Betrieb nehmen und zumindest einen Teil des Stroms einspeisen und verkaufen, anstatt auf den kompletten Netzausbau warten zu müssen.
  • Technische Pflichten: Neue PV-Anlagen über 3,8 kW müssen ab Juni 2026 ansteuerbar sein. Bestehende Anlagen über 7 kW müssen bis 2030 nachgerüstet werden.
  • Anschlusskosten: Das Netzanschlussentgelt wird erhöht, wobei Anlagen bis 15 kW befreit bleiben.

5. Deine Rechte gegenüber Versorgern

  • Preissenkungen: Versorger sind verpflichtet, sinkende Kosten innerhalb von 6 Monaten an Ihre Kunden weiterzugeben.
  • Bessere Vergleichbarkeit: Die Rechnung erhält eine gesetzlich fixierte Struktur (Energie, Netz, Steuern, Abgaben). Zusammen
    mit einer neuen Exportfunktion für Verbrauchsdaten kann künftig viel einfacher im E-Control-Tool geprüft werden, ob dein aktueller Tarif noch marktgerecht ist.
  • Lieferantenpflichten: Falls dein Betrieb Anlagen über 100 kW betreibt, müssen künftig Lieferantenverpflichtungen erfüllt werden – das kannst Du selber machen oder an einen „Organisator“ auslagern.
Das ElWG belohnt Betriebe, die ihren Stromverbrauch flexibel gestalten. Wer seinen Lastgang kennt und gezielt Spitzen kappt oder Sharing-Modelle nutzt, kann seine Energiekosten aktiv senken. Wer nichts tut, zahlt ab 2027 voraussichtlich über die neue Leistungskomponente der Netzgebühren drauf.

Andreas Hotz-Peter MSc

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veröffentlicht 05.05.2026 , zuletzt geändert 12.05.2026