Kommunales Investitionsprogramm 2020, 2023 und 2025

Die Zweckzuschüsse aus dem Kommunalen Investitionsgesetz (KIG 2020, KIG 2023 und KIG 2025) wurden in Finanzzuweisungen für Investitionen umgewandelt. Österreichische Gemeinden werden bei Investitionen in Infrastruktur, Energieeffizienz und Klimaschutz unterstützt. Neu ist seit dem Budgetbegleitgesetz 2025, dass die Gelder antragslos an die Gemeinden ausbezahlt werden.

stock adobe (Angelo Esslinger)

Auszahlung und Mittelverwendung

  • Antragslose Auszahlung in Tranchen zu folgenden Stichdaten: 31. Oktober 2025, 20. Jänner 2026, 20. Jänner 2027, 20. Jänner 2028
  • Der Betrag wird vom Bund an das Land Vorarlberg überwiesen, welches die Weiterverteilung zuständig ist
  • Alle bisher nicht beantragten ehemaligen Zweckzuschüsse (KIG 2020 und 2023) werden mitausbezahlt
  • Die zeitlichen Vorgaben für die Mittelverwendung (betreffend KIG 2023 und 2025) sind einzuhalten
  • Keine Verwendung der Finanzzuweisungen für Personalaufwand möglich

Nachweis und Berichtspflicht

  • Für Mittel aus dem KIG 2020 sind keine Vorgaben für die Mittelverwendung und keine Berichtspflicht notwendig.
  • Zur Mittelverwendung und Verwendungsplanung ist eine Berichtspflicht in der Gemeindevertretung notwendig. Dies betrifft die Finanzzuweisungen aus dem KIG 2023 und dem KIG 2025.
  • Der Bericht muss auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden. Die Termine dafür sind vorgegeben, siehe folgt:
Verwendung und Mittelverwendungsplanung Verwendung der Mittel
Kommunalinvestitionsgesetz 2023 bis 31.12.2026

bis 31.12.2028

Kommunalinestitionsgesetz 2025 bis 31.12.2027

bis 31.12.2029

  • Der Bericht ist zudem an das Land Vorarlberg (Abteilung Gebarungskontrolle) zu übermitteln. Ein Musterformular für Vorarlberg wird zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen sowie auf vconnect Vorarlberg.

veröffentlicht 30.01.2025 , zuletzt geändert 26.01.2026