Energiegemeinschaften (EEG, BEG, GEA)

Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz EAG beinhaltet ein besonderes Gustostück auf dem Weg zur Energieautonomie: die sogenannten "Energiegemeinschaften". Sie ermöglichen das gemeinsame Produzieren, Speichern, Nutzen und Handeln von Ökostrom.

Eine Energiegemeinschaft ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer*innen, um Strom (oder Wärme) gemeinsam zu produzieren und zu verwerten. Die finanziellen Konditionen dafür (Strompreis, Einspeisevergütung) können innerhalb der Gemeinschaft selbst festgelegt werden.

Das Potential dafür stammt von Vergünstigungen auf den innerhalb der Gemeinschaft gehandelten Strom bei Netzgebühren und Abgaben. Als Rechtsform für diesen Zusammenschluss ist grundsätzlich ein Verein oder eine Genossenschaft erforderlich (das ändert sich aber im Herbst 2026).

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Gängige Beispiele für Energiegemeinschaften

Ich habe eine PV-Anlage und möchte eine möglichst hohe Einspeisevergütung erhalten.

Einer der Hauptgründe, mit einer bestehenden PV-Anlage Mitglied einer EEG zu werden. Aus rein wirtschaftlichen Überlegungen geht das bei uns in Vorarlberg aufgrund der niedrigen Strompreise und der attraktiven Einspeisetarife der vkw aber nicht großartig auf. Trotzdem kann man sich mal schlau machen, ob eine EEG in der Nähe existiert und ob man als Lieferant aufgenommen würde. Die Suche wird von der Online-Plattform "Strom verbindet" erleichtert.

Ich habe eine PV-Anlage und möchte den selbst produzierten Strom mit den Nachbarn teilen.

Man selbst hat eine große PV-Anlage, die Nachbarn (ob Kinder, Eltern, Verwandte oder Freunde) haben keine: Mit einer EEG kann der selbst produzierte Strom gemeinsam genutzt werden. Dafür gibt's das Modell "Lokale EEG", das mit deutlich reduzierten Abgaben und Netzkosten auf den gemeinsam genutzten Strom aufwartet. Das darum, weil Produktion und Verbrauch zeitgleich und räumlich nahe stattfinden und daher ein Teil des Stromnetzes (die höherliegenden Netzebenen) nicht benutzt wird.

Die reduzierten Kosten und Abgaben gelten daher auch nur für jenen Strom, der zeitgleich mit der Produktion direkt verbraucht wird. Den Preis für den innerhalb der EEG genutzten Strom kann man sich selbst untereinander ausmachen.

Derzeit gibt es noch einen Wehrmutstropfen: Es muss ein Verein gegründet werden. Das ist nicht sehr schwer, aber auch nicht gerade "barrierefrei". Das soll sich im Herbst 2026 ändern, und zwar mittels sogenannter "Peer-to-peer"-Verträge, die einfach zwischen den Teilnehmer*innen an der EEG geschlossen werden.

Ich wohne in einem Mehrparteienhaus und möchte eine gemeinsame PV-Anlage initiieren.

In einem Mehrwohnungshaus gibt es die Möglichkeit, eine sogenannte "Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage" (GEA) zu errichten. Das ist in den meisten Fällen eine PV-Anlage auf dem Dach eines Mehrwohnungshauses. An der gemeinsamen Errichtung und Nutzung können alle Parteien teilnehmen, die am selben Hausanschluss hängen. Für den selbst genutzten Strom fallen keine Netzentgelte und Abgaben an. Zur Gründung einer GEA reicht ein Vertrag unter den Beteiligten, eine eigene Rechtsform (etwa ein Verein) ist nicht notwendig.

Ich möchte den Strom von der eigenen PV-Anlage mit der Ferienwohnung in Schoppernau oder dem Zweitwohnsitz in Wien teilen.

Eine Energiegemeinschaft muss nicht auf den Nahbereich begrenzt sein. Die Teilnehmer*innen können sich über ganz Österreich erstrecken. So kann zum Beispiel der Strom von der PV-Anlage auf dem Einfamilienhaus in Dornbirn in der Ferienwohnung im Bregenzerwald oder von den studierenden Kindern in der Zweitwohnung in Wien genutzt werden. Eine solche EEG heißt dann "Bürgerenergiegemeinschaft" (BEG).

Im Gegensatz zu EEGs gibt es bei den BEGs keine Vergünstigungen bei Abgaben und Netzentgelten, da mehrere Ebenen des Stromnetzes in Anspruch genommen werden (könnten). Aber: Da man sich den Strompreis selbst untereinander ausmachen kann, kann man den Strom (also die Energie) auch verschenken. So müssten die Kinder in Wien beispielsweise nur die Netzkosten für den Strom bezahlen (der - Achtung! - gleichzeitig von der PV-Anlage produziert wird), und nicht den ganzen Strompreis. Logischerweise gibt's für den innerhalb der EEG verschenkten Strom dann keine Einspeisevergütung beispielsweise von der illwerke vkw.

Ich möchte lokale Ökostromproduzent*innen unterstützen und lokalen Strom direkt einkaufen.

Wenn Sie lokale Ökostromproduzent*innen genauso unterstützenswert finden wie beispielsweise lokale Erzeuger*innen von Milch, Eiern oder Honig, können Sie einer EEG beitreten und deren Strom direkt kaufen. Ob sich eine EEG in der Nähe befindet und ob eine Teilnahme möglich ist, finden Sie auf der Plattform "Strom verbindet" von der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften heraus.

Infomaterial und Beratungsstellen


Die wichtigste Anlaufstelle für alle Fragen zum Thema ist die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften. Auf deren Website finden Sie grundlegende und aktuelle Informationen zu allen Formen von Energiegemeinschaften. Außerdem jede Menge praktische Anleitungen und Musterverträge. Zur Website gelangen Sie hier. 

Unsere Energieberatung hilft Ihnen, wenn Sie konkrete oder vorarlbergspezifische Details wissen möchten. Kostenlosen Rat gibt's am Energietelefon unter 05572 31 202-112 oder per E-Mail an energieberatung@energieinstitut.at.

Mehrmals im Jahr gibt's einen kostenlosen Einführungsvortrag zum Thema Energiegemeinschaften. Den jeweils nächsten Termin finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Energietelefon

Energieberatung und Gebäudetechnik
T +43 5572 31 202 - 112
veröffentlicht 08.07.2021 , zuletzt geändert 19.05.2026